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Nachts links anhalten

Hin und wieder ergibt es sich, daß man auf der gegenüberliegenden (also in Fahrtrichtung gesehen linken) Straßenseite anhält. Auch wenn das im Sinne der Straßenverkehrsordnung (STVO) nicht ganz einwandfrei ist, so ist es doch gängige Praxis. Das will ich jetzt hier auch nicht verurteilen, sondern eher ein wenig darauf eingehen.


Wenn man nun also schon auf der linken Straßenseite anhält, dann sollte man - besonders Nachts - etwas beachten: Bei Fahrzeugen, die auf Rechtsverkehr ausgelegt sind (und das sind bei uns ja alle, die regulär am Straßenverkehr teilnehmen), sind die Scheinwerfer so konstruiert, daß vor allem das Abblendlicht links vor dem Fahrzeug nicht so weit strahlt - um den Gegenverkehr nicht zu blenden, rechts aber eine deutlich weitere und auch zum Straßenrand hin breitere Ausleuchtung bietet - um den Straßenverlauf und das Geschehen am Straßenrand besser erfassen zu können. Steht man nun also nachts mit Abblendlicht auf der gegenüberliegenden Straßenseite, dann funktioniert dieses Prinzip so nicht mehr. Im Gegenteil: Der entgegenkommende Verkehr wird auch schon vom Abblendlicht stark geblendet! Wenn man also schon auf der linken Straßenseite anhält, dann sollte man nachts wenigstens für die Zeit des Halts das Abblendlicht ausschalten und nur das Standlicht anlassen. Die entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer werden es einem danken.


Hinzu kommt noch die mögliche Irritation des Gegenverkehrs: Sieht man plötzlich Scheinwerfer, die einem vom rechten Straßenrand entgegenstrahlen, dann ist ein etwas unsicherer oder ortsunkundiger Fahrer möglicherweise stark irritiert! Er weiß dann nicht, ob einem das Fahrzeug entgegenkommt oder ob der Straßenverlauf plötzlich nach rechts geht. Dies kann dann auch zu starkem Abbremsen der entsprechenden Fahrer führen und dadurch den Verkehrsfluß beeinträchtigen oder gar zu gefährlichen Situationen oder Unfällen führen. Hat man nur das Standlicht an, dann ist eher klar, daß man steht und den anderen Fahrzeugen nicht etwa auf deren Straßenseite entgegekommt.

 

 


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