Kommt man auf eine Kreuzung oder Einmündung und muß dabei einen abgesenkten Bordstein beziehungsweise einen durchgehenden Gehweg überqueren, dann haben dadurch automatisch die Verkehrsteilnehmer aus allen anderen Richtungen Vorfahrt. Man muß also alle vorlassen und darf erst als letzter fahren. Diese Vorfahrtsregelung gilt generell und ohne gesonderte Kennzeichnung durch Straßenschilder. Im jeweiligen Einzelfall kann diese Vorfahrtsregelung natürlich durch eine Beschilderung oder Lichtzeichenanlage (Ampel) außer Kraft gesetzt werden.
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